Insolvenz
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Wenn alle anderen Versuche der Schuldenregulierung scheitern, ist die Verbraucherinsolvenz eine Möglichkeit, sich mittelfristig von Schulden zu befreien. Der Weg zu dieser Schuldenbefreiung erfordert von Ihnen Geduld und Engagement – wir stehen dabei an Ihrer Seite.
In fünf Schritten schuldenfrei – so funktioniert die Verbraucherinsolvenz:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor die Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann, muss zunächst ein offizieller Versuch unternommen werden, sich mit seinen Gläubiger:innen auf dem Verhandlungsweg zu einigen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Schuldnerhilfe Köln gGmbH unterstützt Sie beim Einigungsversuch und stellt Ihnen über das Ergebnis eine formelle Bescheinigung aus. Dieses Papier benötigen Sie für die Beantragung der Verbraucherinsolvenz beim Gericht.
2. Schuldenbereinigungsverfahren
Ist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubiger:innen offiziell gescheitert, weil ein oder mehrere Gläubiger:innen diese abgelehnt haben, können Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einschließlich Restschuldbefreiung beantragen. Das Insolvenzgericht kann dann noch einmal versuchen, eine Einigung mit Ihren Gläubiger:innen herbeizuführen, sofern dies aussichtsreich erscheint. In diesem Fall kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen seine Vorstellungen zur Schuldenregulierung auch gegen einzelne Gläubiger:innen durchsetzen. Kommt auf diese Weise ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan zustande, erübrigt sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
3. Gerichtliches Insolvenzverfahren
Scheitern die gerichtlichen Einigungsbemühungen oder wird das Schuldenbereinigungsplanverfahren von vornherein nicht durchgeführt, wird das Insolvenzverfahren per Gerichtsbeschluss eröffnet. Das Gericht bestellt für das Insolvenzverfahren eine:n Insolvenzverwalter:in. Diese Person verteilt Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an Ihre Gläubiger:innen.
4. Wohlverhaltensphase
Nach Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Als „redliche:r Schuldner:in“ müssen Sie sich während der Wohlverhaltensphase vor allem darum kümmern, pfändbares Einkommen zu erzielen, indem Sie sich zum Beispiel verstärkt um einen Arbeitsplatz bemühen. Ihr pfändbares Einkommen treten Sie an die:den Treuhänder:in ab. Die Abtretungsfrist beträgt für alle seit dem 01.10.2020 gestellten Insolvenzanträge nur noch 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das heißt, drei Jahre nach der Eröffnung erhalten Sie die Restschuldbefreiung, wenn Sie sich an alle Vorschriften gehalten haben.
5. Am Ziel: Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase teilt Ihnen das Insolvenzgericht schriftlich die Befreiung von Ihren restlichen Schulden mit, sofern es sich nicht um Schulden aus Straftaten oder um neue Schulden handelt. Sie sind nun bis auf die genannten Ausnahmen schuldenfrei.
Schuldnerhilfe Köln gGmbH hilft beim Insolvenzverfahren
Zugegeben: Der Weg in ein schuldenfreies Leben ist nicht leicht und verlangt einige Anstrengungen von Ihnen. Wer jedoch bereits längere Zeit mit Schulden lebt, weiß, wie belastend dieser Zustand ist und welche Konsequenzen ihm drohen. Stecken Sie nicht länger den Kopf in den Sand! Stoppen Sie diese Abwärtsspirale jetzt und rufen Sie uns an.
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Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Unterbrechung doppelter Satzbeginn
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Die Schuldnerhilfe Köln ist korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt Köln: Sie ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt. Die gGmbH wurde 1988 als Verein gegründet. Sie unterstützt in finanziellen Notsituationen. Im Rahmen einer Neuorganisation wurde die Arbeit des Vereins im Jahr 2018 auf die gemeinnützige GmbH übertragen. Das Team der Schuldnerhilfe ist multidisziplinär aufgestellt. Unsere Aufgabengebiete umfassen die Verbraucherinsolvenzberatung, Krisenberatung für Selbstständige, Telefon- und Onlineberatung, Bauschuldenberatung und Schuldenprävention. Die Stiftung Hilfe für Schuldner ist Gesellschafterin der Schuldnerhilfe Köln gGmbH.
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Sie haben Geldsorgen oder Schulden? Dann sind Sie hier richtig. Das Team der Schuldnerhilfe Köln gGmbH zeigt Ihnen den Weg aus der Schuldenfalle. Wir helfen Ihnen – zögern Sie nicht! Nutzen Sie die professionelle Schuldnerberatung der Schuldnerhilfe Köln gGmbH. Gemeinsam analysieren wir Ihre finanzielle Situation und finden Ihren persönlichen Weg in die Schuldenfreiheit. Mit Engagement und Geduld können Sie Ihr Ziel erreichen, es lohnt sich. Das gute Gefühl, keine Angst mehr vor Mahnungen, Wohnungsverlust oder Kontosperrung zu haben, ist diese Mühe wert. Von der ersten Beratung bis zur Zahlung der letzten Tilgungsrate stehen wir begleitend und beratend an Ihrer Seite. Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Sie Ihr Ziel erreichen und in eine schuldenfreie Zukunft starten können.
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Firmenservice – Bundesweite Solvenzberatung für Mitarbeiterinnen und Kunden. Als Unternehmerin tragen Sie viel Verantwortung für Ihre Mitarbeiter:innen und auch für Ihre Kundinnen. Motivierte Angestellte und zufriedene Kundschaft sind ein wesentlicher Faktor für den Erfolg einer Firma. Leiden Beschäftigte oder Kundinnen unter persönlichen Belastungen wie z.B. Schulden, wirkt sich das direkt auf Ihr Unternehmen aus. Zahlungs- und Arbeitskraftausfälle sind die Folgen. Die systematische Digitalisierung von Schuldnerberatung bietet erhebliche Vorteile für alle Beteiligten. Wir beraten Träger in Fragen der digitalen Organisation, begleiten Schuldnerberatungsstellen bei der Umsetzung digitaler Beratungskonzepte und bieten eine arbeitsteilige Kooperation in der Einzelfallberatung an.
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